---------------------------- Recht & Steuern ----------------------------
Gemeinnützige Institutionen gegenüber der Steuerpflicht - IVA und IRACIS: allgemeine und vereinfachte Regelung
von
Dr. Ricardo Rodriguez Silvero - Es ist noch nicht allzu häufig zu sehen,
dass eine gemeinnützige Institution sowohl den formalen Teil (Statut und
staatliche Anerkennung) als auch die Auflagen der Steuergesetze erfüllt und
auch in der Praxis schon diese Normen einhält. Es gibt jedoch eine Minderheit,
die das bereits tut. Bei einigen sieht die Realität wie folgt aus:
Einige gemeinnützige Institutionen vollführen auch kommerzielle Operationen.
Dafür stellen sie Verkaufsrechnungen mit Mehrwertsteuer (IVA-venta) aus,
und sie zahlen die Mehrwertsteuer bei den zu diesem Bereich gehörenden Einkaufsrechnungen
(IVA-compra), wenn sie Güter oder Waren einkaufen oder Dienstleistungen in
Anspruch nehmen. Sehr oft sind derartige gemeinnützige Institutionen keine
Lehranstalten im engeren Sinne. Diese Anmerkung ist wichtig, weil Lehranstalten
steuerlich gesondert behandelt werden, was hier nicht behandelt werden kann.
Es ist wichtig, auf den Unterschied hinzuweisen – die Steuergesetze im formalen
Sinne zu erfüllen und diese auch in der Praxis genau einzuhalten. Die geltenden
Gesetze beeinflussen beide Bereiche, den juristisch-theoretischen und den der
kaufmännischen Praxis. Es ist problemlos möglich, dass eine Institution
gemeinnützig sei und dennoch teilweise gewinnträchtige Operationen durchführt,
sofern für letztere die entsprechenden Steuern gezahlt werden.
In der Praxis wird heute eine gemeinnützige Institution so definiert, dass
ihre führenden Personen weder Gehälter noch andere regelmäßige
Bezüge für ihr Amt bekommen (sie können allerdings eine Aufwandsentschädigung
für die in Erfüllung ihres Amtes verauslagten Kosten erhalten). Auch
dürfen keine Gewinne an die Führungsriege verteilt werden. Im hypothetischen
Fall einer zukünftigen Auflösung müssen sie das Resultat der Liquidation
einer anderen gemeinnützige Institution, ähnlich der aufgelösten,
schenken. Für den Teilbereich, der gratis ausgeführt wird, braucht eine
gemeinnützige Institution keine Steuern zu bezahlen.
Bezüglich der Steuern muss IVA und IRACIS unterschieden werden. Im Prinzip
ist die Mehrwertsteuer IVA monatlich abzuführen. Die IRACIS (Besteuerung
kaufmännischer, industrieller Aktivitäten und nicht persönlicher
Dienstleistungen) wird jährlich liquidiert.
In der Praxis unterscheiden die Durchführungsbestimmungen allerdings zwischen
gemeinnützigen Institutionen, die immer von der Mehrwertsteuer befreite Arbeiten
durchführen und solchen, die gelegentlich oder ständig auch Aktivitäten
haben, die mehrwertsteuerpflichtig sind.
Die gemeinnützigen Institutionen, die immer nur steuerfreie Aktivitäten
verzeichnen, können das „halbjährliche, vereinfachte Abrechnungssystem“
übernehmen, das für diese Steuer wieder eingeführt wurde. Das heißt,
sie müssen die eidesstattliche Mehrwertsteuererklärung, zu statistischen
und Kontrollzwecken, nur alle sechs Monate einreichen. Aber im selben Augenblick,
da diese Institutionen mehrwertsteuerpflichtige Aktivitäten aufnehmen, sei
es auch nur sporadisch, oder wenn sie eine Immobilie vermieten, müssen sie
die Mehrwertsteuer nach den allgemeinen Richtlinien mit monatlicher Einreichung
abführen.
Eine andere Sache ist das „viermonatliche vereinfachte Abrechnungssystem“
der Mehrwertsteuer. Es gilt nur für Einzelfirmen. Dies sind die, welche die
Einkommensteuer der kleinen Steuerzahler (IRpc) zahlen, wobei die Inhaber keine
persönlichen Dienstleistungen vollführen.
Wieder eine andere Sache ist die IRACIS. Die gemeinnützigen Institutionen,
die nur steuerbefreite Aktivitäten haben sowie jene, die gelegentlich oder
häufig kommerzielle Aktivitäten durchführen, deren Umsatz jedoch
100 Mio. Guaraníes nicht übersteigen darf, können sich für
die „vereinfachte Abwicklung“ entscheiden. Auch dabei ist die Steuerzahlung
eine jährliche. Falls der Jahresumsatz die 100 Mio. Guaraníes überschreitet,
müssen sie nach den allgemeinen Richtlinien die IRACIS-Regelung für
die Steuerzahlung benutzen.
Ein Unterschied zwischen der vereinfachten Abwicklung und den allgemeinen Richtlinien
nach IRACIS liegt im Aufzeichnungssystem beim Führen der Bücher. Bei
der vereinfachten Abwicklung reicht es aus, die Bücher „Geldeingänge“
und „Geldausgänge“ zu haben. Diese Bücher müssen von
einem Notar abgezeichnet und auf allen Seiten mit einem Klischeestempel dieser
Unterschrift versehen sein. Dieser Vorgang – die hier so genannte „Rubrizierung“
(rubricación) – ist allerdings immer notwendig bei der allgemeinen
Abwicklung, bei der die Bücher gemäß dem „Gesetz des Kaufmannes
(ley del comerciante)“ zu führen und zu „rubrizieren“ (durch
eine Gerichtsinstanz) sind.
Bei der vereinfachten Abwicklung wird die Besteuerung (IRACIS) aufgrund der buchhalterisch
ermittelten Ergebnisse oder mittels Pauschalregelung durch Schätzung durchgeführt.
Der entsprechende Prozentsatz wird dann auf den niedrigeren Betrag abgeführt,
der sich beim Vergleich beider Verfahren ergibt.
Es schreibt für Sie:
Dr. Ricardo Rodríguez Silvero
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