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Gemeinnützige Institutionen gegenüber der Steuerpflicht - IVA und IRACIS: allgemeine und vereinfachte Regelung

Dr. Ricardo Rodriguez Silverovon Dr. Ricardo Rodriguez Silvero - Es ist noch nicht allzu häufig zu sehen, dass eine gemeinnützige Institution sowohl den formalen Teil (Statut und staatliche Anerkennung) als auch die Auflagen der Steuergesetze erfüllt und auch in der Praxis schon diese Normen einhält. Es gibt jedoch eine Minderheit, die das bereits tut. Bei einigen sieht die Realität wie folgt aus:

Einige gemeinnützige Institutionen vollführen auch kommerzielle Operationen. Dafür stellen sie Verkaufsrechnungen mit Mehrwertsteuer (IVA-venta) aus, und sie zahlen die Mehrwertsteuer bei den zu diesem Bereich gehörenden Einkaufsrechnungen (IVA-compra), wenn sie Güter oder Waren einkaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Sehr oft sind derartige gemeinnützige Institutionen keine Lehranstalten im engeren Sinne. Diese Anmerkung ist wichtig, weil Lehranstalten steuerlich gesondert behandelt werden, was hier nicht behandelt werden kann.

Es ist wichtig, auf den Unterschied hinzuweisen – die Steuergesetze im formalen Sinne zu erfüllen und diese auch in der Praxis genau einzuhalten. Die geltenden Gesetze beeinflussen beide Bereiche, den juristisch-theoretischen und den der kaufmännischen Praxis. Es ist problemlos möglich, dass eine Institution gemeinnützig sei und dennoch teilweise gewinnträchtige Operationen durchführt, sofern für letztere die entsprechenden Steuern gezahlt werden.
In der Praxis wird heute eine gemeinnützige Institution so definiert, dass ihre führenden Personen weder Gehälter noch andere regelmäßige Bezüge für ihr Amt bekommen (sie können allerdings eine Aufwandsentschädigung für die in Erfüllung ihres Amtes verauslagten Kosten erhalten). Auch dürfen keine Gewinne an die Führungsriege verteilt werden. Im hypothetischen Fall einer zukünftigen Auflösung müssen sie das Resultat der Liquidation einer anderen gemeinnützige Institution, ähnlich der aufgelösten, schenken. Für den Teilbereich, der gratis ausgeführt wird, braucht eine gemeinnützige Institution keine Steuern zu bezahlen.

Bezüglich der Steuern muss IVA und IRACIS unterschieden werden. Im Prinzip ist die Mehrwertsteuer IVA monatlich abzuführen. Die IRACIS (Besteuerung kaufmännischer, industrieller Aktivitäten und nicht persönlicher Dienstleistungen) wird jährlich liquidiert.

In der Praxis unterscheiden die Durchführungsbestimmungen allerdings zwischen gemeinnützigen Institutionen, die immer von der Mehrwertsteuer befreite Arbeiten durchführen und solchen, die gelegentlich oder ständig auch Aktivitäten haben, die mehrwertsteuerpflichtig sind.

Die gemeinnützigen Institutionen, die immer nur steuerfreie Aktivitäten verzeichnen, können das „halbjährliche, vereinfachte Abrechnungssystem“ übernehmen, das für diese Steuer wieder eingeführt wurde. Das heißt, sie müssen die eidesstattliche Mehrwertsteuererklärung, zu statistischen und Kontrollzwecken, nur alle sechs Monate einreichen. Aber im selben Augenblick, da diese Institutionen mehrwertsteuerpflichtige Aktivitäten aufnehmen, sei es auch nur sporadisch, oder wenn sie eine Immobilie vermieten, müssen sie die Mehrwertsteuer nach den allgemeinen Richtlinien mit monatlicher Einreichung abführen.

Eine andere Sache ist das „viermonatliche vereinfachte Abrechnungssystem“ der Mehrwertsteuer. Es gilt nur für Einzelfirmen. Dies sind die, welche die Einkommensteuer der kleinen Steuerzahler (IRpc) zahlen, wobei die Inhaber keine persönlichen Dienstleistungen vollführen.

Wieder eine andere Sache ist die IRACIS. Die gemeinnützigen Institutionen, die nur steuerbefreite Aktivitäten haben sowie jene, die gelegentlich oder häufig kommerzielle Aktivitäten durchführen, deren Umsatz jedoch 100 Mio. Guaraníes nicht übersteigen darf, können sich für die „vereinfachte Abwicklung“ entscheiden. Auch dabei ist die Steuerzahlung eine jährliche. Falls der Jahresumsatz die 100 Mio. Guaraníes überschreitet, müssen sie nach den allgemeinen Richtlinien die IRACIS-Regelung für die Steuerzahlung benutzen.

Ein Unterschied zwischen der vereinfachten Abwicklung und den allgemeinen Richtlinien nach IRACIS liegt im Aufzeichnungssystem beim Führen der Bücher. Bei der vereinfachten Abwicklung reicht es aus, die Bücher „Geldeingänge“ und „Geldausgänge“ zu haben. Diese Bücher müssen von einem Notar abgezeichnet und auf allen Seiten mit einem Klischeestempel dieser Unterschrift versehen sein. Dieser Vorgang – die hier so genannte „Rubrizierung“ (rubricación) – ist allerdings immer notwendig bei der allgemeinen Abwicklung, bei der die Bücher gemäß dem „Gesetz des Kaufmannes (ley del comerciante)“ zu führen und zu „rubrizieren“ (durch eine Gerichtsinstanz) sind.

Bei der vereinfachten Abwicklung wird die Besteuerung (IRACIS) aufgrund der buchhalterisch ermittelten Ergebnisse oder mittels Pauschalregelung durch Schätzung durchgeführt. Der entsprechende Prozentsatz wird dann auf den niedrigeren Betrag abgeführt, der sich beim Vergleich beider Verfahren ergibt.


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